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Fragen und Antworten

Welches Angebot ist für mich richtig?
Unterstützung im Alltag kann viele Formen haben. Manchmal muss es nur die richtige Wohnung sein. Mittlerweile gibt es viele Anbieter von seniorengerechtem Wohnen mit Service, die genau auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind. Einige bieten darüber hinaus zusätzliche Betreuungsleistungen. Das beginnt mit saisonalen Festen und kulturellen Veranstaltungen, geht über hauswirtschaftliche Dienstleistungen wie Wohnungsreinigung und Einkaufsservice bis zur ambulanten Betreuung und Pflege.

Wünschen Sie mehr Sicherheit und Bequemlichkeit, sind Sie in sogenannte Senioren-Residenzen gut aufgehoben. Residenzen unterscheiden sich vom Betreuten Wohnen in der Regel dadurch, dass das gesamte Haus auf mehr Betreuung und Service ausgerichtet ist. Wichtigstes Kriterium ist ein direkter Ansprechpartner vor Ort und zwar rund um die Uhr (Rezeptionsservice). Zusätzliche Räumlichkeiten, wie u.a. Café, Bibliotheken, Sauna und Sporträume, bieten Abwechslung und Aktivitäten mit kleinen Wegen.

Wann ist ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung sinnvoll?
Der Wechsel in eine vollstationäre Einrichtung empfiehlt sich immer dann, wenn die Betreuung zu Hause nicht mehr ausreichend und ein sicheres Wohnen nicht gewährleistet ist. Leider zeigen unsere Erfahrungen, dass viele Betroffene sich erst an uns wenden, wenn es schon fast zu spät und der Betroffene bereits gestürzt oder ernstlich erkrankt ist. Bei allem Respekt vor der Leistung von Angehörigen und ambulanten Diensten müssen wir uns ehrlich eingestehen, dass die Lebensqualität nicht allein von der körperlichen Versorgung abhängt. Nur ein professionelles, gezieltes Fördern von jeweils individuellen Potenzialen kann nachhaltig die Selbständigkeit wieder herstellen bzw. erhalten. Wir erleben in unserem Alltag nicht nur das körperliche wie geistige Aufblühen von Bewohnern, sondern auch Begeisterung für neu entdeckte Talente und echte Lebensfreude.

Ein Wohnungswechsel ist mit vielen Wegen verbunden. Dies gilt auch für den Wechsel in eine Pflegewohnanlage. Ob Um- oder Anmeldung, Kündigung von Verträgen und Stellen von Anträgen - Wir haben Ihnen die wichtigsten Punkte in Form einer Checkliste zusammengestellt

Muss ich Angst haben, in eine Pflegeeinrichtung zu gehen?
Der Abschied von der eigenen Wohnung ist grundsätzlich nicht einfach. Und natürlich gibt es auch in der Pflegebranche sogenannte "schwarze Schafe". Die kann man aber herausfinden, wenn man sich rechtzeitig informiert, sorgsam abwägt und sich schon im Vorfeld in Ruhe entscheidet. Es gibt viele gute Pflegeeinrichtungen, die ein gleichwertiges Zuhause mit einem hohen Maß an Unabhängigkeit und Individualität bieten. Oft werden den Bewohnern in diesen Einrichtungen durch therapeutische Kurse wie Gedächtnistraining oder Bewegungstherapie sowie durch viele Aktivitäten bspw. Konzerte, Ausstellungen oder Kunstwerkstätten wieder neue Perspektiven aufgezeigt.

Woran erkenne ich eine "gute" Einrichtung?
Das wichtigste Kriterium einer guten Pflegeeinrichtung ist die Pflegequalität. Hierzu macht man sich am besten direkt vor Ort ein Bild. Nur in der Einrichtung selbst ist es möglich, einen ganz persönlichen Eindruck zu den Pflegegrundsätzen des Hauses, der Kompetenz des Personals, der Ausstattung und der Nähe zu den Bewohnern und Angehörigen zu erhalten. Darüber hinaus bieten einige Häuser Gästen beispielsweise die regelmäßige Teilnahme an internen Veranstaltungen, am Mittagsmenü oder sogar ein Wohnen auf Probe an. Auf diesem Weg ist es möglich, schon im Vorfeld die Atmosphäre zu erleben, neue Kontakte zu knüpfen und so einen sehr viel tieferen Einblick zu erhalten. Wenn diese Angebote zur Information genutzt und die verschiedenen Einrichtungen intensiv geprüft werden, ist man in den meisten Fällen vor "bösen Überraschungen" gefeit.

Wer übernimmt die Kosten für Betreuungsleistungen?
In Deutschland gibt es ein gut gegliedertes Sozialsystem, welches an die Bedürfnisse von Betroffenen angelehnt ist. Wichtige Bestandteile zur Unterstützung sind die "gesetzliche Krankenversicherung" (SGX V), die "soziale Pflegeversicherung" (SGB XI) und die Regelungen zur "Sozialhilfe" (SGB XII). Des Weiteren gibt es noch Unterstützung im Rahmen der Grundsicherung und Beihilfe. Welche individuellen Ansprüche der einzelnen hat hängt vom eigenen Einkommen und den eigenen Versicherungsvereinbarungen ab.

Die Kosten in einer Pflegeeinrichtung bestehen in der Regel aus Pflege- und Betreuungskosten (Pflegesatz),  Organisations-, Verwaltungs- und Hauswirtschaftskosten (Entgelt Unterkunft und Verpflegung) sowie aus Mietkosten (Investitionskosten). Weitere Darstellung hier unter: Wie setzen sich die Kosten zusammen? Einen festgelegten Kostenanteil hiervon trägt die gesetzliche oder private Pflegekasse. Der verbleibende Betrag (Eigenanteil) ist vom eignem Einkommen (Rente) zu finanzieren. Die  Unterstützung der Finanzierung des Eigenanteils kann über die Grundsicherung, Wohngeldansprüche, Beihilfen und Sozialhilfe gesichert werden.

Wie setzen sich die Kosten für den Aufenthalt in einer Pflegewohnanlage zusammen?
Die Kosten setzen sich aus drei Säulen zusammen:

1) Unterkunft und Verpflegung
Diese Kosten sind vergleichbar mit Mietpreisen für Hotels und Pensionen. Sie beinhalten zum Einen den Aufwand für die Unterbringung, die Heiz- und Wasserkosten und den Wäsche-Service. Zum anderen sind dies Kosten für die Vollverpflegung der Bewohner. Üblich sind mindestens vier Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Kaffee und Abendbrot). Dazu kommen in der Regel Zwischenmahlzeiten mit Obst. Diese Kosten werden jährlich mit den Pflegekassen vereinbart.

2) Pflege und Betreuung
Die Tagessätze für Pflege und Betreuung werden jährlich mit den Pflegekassen vereinbart. Wenn die Einrichtung ausbildet bzw. die gesetzlichen Regelungen zur Ausbildung ein entsprechendes Entgeld bedingen, so können diese diese Kosten im Rahmen des Pflegesatzes oder als Einzelbetrag mit verhandelt und in Rechnung gestellt werden.

3) Investitionskosten
Diese Kosten sind Bestandteil jeder Mietzahlung. Sie beziehen sich auf die Errichtungskosten der Gebäude. Man unterscheidet zwischen frei finanziert errichteten Häusern und den Herstellungskosten mit staatlicher Förderung.  Die Investitionskosten für Gebäude mit staatlichen Zuschüssen liegen deutlich niedriger als für frei finanzierte Gebäude. Üblich ist in diesen Fällen ein Preisniveau von 5 € bis 10 € / Tag. In frei finanzierten Pflegewohnanlagen ist eine Preisspanne von 15 € / Tag bis 40 € / Tag durchaus normal in Abhängigkeit vom Alter des Hauses sowie der Ausstattung. 

Die Summe aus diesen drei Säulen sind der Gesamtbetrag für den Aufenthalt in eine Pflegewohnanlage. Ein Teil davon werden von den Pflegekasse übernommen. der restliche Betrag ist der sogenannte Eigenanteil, den jede/r Bewohner/in zu zahlen hat.

Was müssen Bewohner darüber hinaus noch selber zahlen?
Wenn er keine zusätzlichen Leistungen in Anspruch nimmt, nichts. In der Regel kommen aber Kosten für die Körperpflegemittel, Zuzahlungen Apotheke, Friseur, Fußpflege, GEZ und Haftpflichtversicherung und ähnliches hinzu.

Sicherheit
Die Sicherheit hat in Pflegewohnanlagen oberste Priorität. Aus diesem Grund müssen in jeder Pflegewohnanlage mindestens 50 Prozent aller Mitarbeiter/innen Pflege-Fachkräfte sein. Jeweils eine Fachkraft muss Tag und Nacht im Haus ansprechbar sein. Darüber hinaus sind fast alle Pflegewohnanlagen mit modernen Notrufsystemen sowie einem ärztlichen Notdienst ausgestattet.

Wie ist die Betreuung in Pflegewohnanlagen?
Jeder kann seinen Hausarzt selbstverständlich weiter behalten. Die Zusammenarbeit mit diesen Hausärzten ist in der Regel sehr erwünscht.
Neben der pflegerischen Betreuung unterscheiden sich Pflegeanlagen durchaus durch ihr Angebot an fördernden Tages-Veranstaltungen. Saisonale Feste und Ausflüge sind fast in allen Pflegeeinrichtungen üblich. Nicht so verbreitet sind Ausflüge sowie Urlaubsangebote für die Bewohner.

Kann ich eigene Möbel mitbringen?
In der Regel ist dies kein Problem. Zur Grundausstattung der Zimmer gehören meist ein modernes Pflegebett und teilweise Nachttische und Einbauschränke. Der KATHARINENHOF® legt beispielsweise sehr großen Wert darauf, dass Sie sich ihre neue und dennoch vertraute Umgebung mit Ihren persönlichen Einrichtungsgegenständen schaffen.

Wann kann ich Besuch empfangen?
Kann ich die Einrichtung verlassen?

Üblich ist, dass Sie jederzeit Besuch empfangen und die Einrichtung auch jederzeit verlassen können.

Was wird im Heimgesetz geregelt?
Das Heimgesetz dient dem Schutz und der Beteiligung (Partizipation) der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen. Wesentliche Kernpunkte des Heimgesetzes sind: Regelungen zu den Heimverträgen, den Mitwirkungsmöglichkeiten eines Heimbeirats (Vertrauenspersonen), die Prüfungen durch die Heimaufsicht und die Zusammenarbeit von Heimaufsicht, Medizinischem Dienst der Krankenversicherung (MDK), Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe. Weitere Regelungen betreffen die baulichen Mindestausstattung, die Pflichten der Einrichtungsträger sowie Regelungen zum Personal.

Literaturhinweise zum Thema Demenz
Hier haben wir Ihnen einige Buchempfehlungen aufgelistet.

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